Videoüberwachung von Baustellen Planung
Videoüberwachung von Baustellen 2024
Die einzige Konstante im Leben ist die Veränderung, und das gilt auch für die Baustellen Videoüberwachung. Was früher ohne Bedenken umgesetzt wurde, muss heute innerhalb klar gesetzter Rahmenbedingungen erfolgen. Eine Baustelle ist kein privater Raum. Durch geschickte Platzierung von Videokameras und den Einsatz genehmigter Überwachungskameras kann dennoch ein sehr gutes Resultat zu geringen Gesamtkosten erzielt werden. Wir wissen, wie es geht.
Das Gesetz der Videoüberwachung der Baustelle verbietet das erfassen vom Öffentlichen Grund und Boden.
Früher durften die Kameras von innen nach aussen aufnehmend platzieren werden ( Kranen, Baugerüst, oder Videotürme Zentral auf Baustellen) , was zwangsweise auch die Umgebung der Baustelle erfasste und somit ein Eingriff in das Privatleben unbescholtener Bürger darstellte.
Heute müssen die Kameras aussen am Perimeter / Bauabschrankung platziert werden, um von aussen nach Ihnen aufnehmen, nur so ist eine klar definierte Fläche innerhalb der Baustelle zu Überwachen.
Das bedeutet einen kleinen Mehraufwand, ist danach aber Rechtskonform, weil die mit Fixen Objektiv ausgerüstete Kamera nur genau den eingestellten und Dokumentieren Aufnahmeberich erfassen.
Steuerbare Kameras (Pan , Tilt, Zoom) sind nicht gestattet da die jederzeit eine neue Situation herstellen können, von der niemand was mitbekommt und auch nicht kontrollieren kann.
Die Videoüberwachung der Baustelle ist nur noch bei Abwesenheit der Arbeiter gestattet (Woche in der Nacht, Wochenende 24/7) , das SECO hat dazu klare Angaben gemacht, es darf keinen Videoüberwachung vom Arbeitsplatz stattfinden.
LINK : SECO TEchnische Überwachung vom Arbeitsplatz