Baustellenkamera Technik
Baustellen Kamera Lösungen
Das wichtigste bei der Baustellen Foto Kamera ist die Kameratechnik 8K+ und die Rechtssicherheit
Auf Baustellen geht es um Sicherheit / Diebstahl (aber keine Videoüberwachung am Arbeitsplatz ) und zweitens, die Dokumentationen Baufortschritt (Fotografietechnik, das Recht am Bild )
Das sind zwei unterschiedliche Einsatzgebiete. Beide Seiten werden mit speziell darauf zugeschnittener Technik der Gesetzgebung angepasst.
Die einzige Frage beim Einsatz einer Baustellenkamera zur Dokumentation lautet: Kann die Kamera live mit Bild, Ton und Zoom erreicht werden? Wenn die Antwort Ja ist, bedeutet das eine verbotene Technik; wenn die Antwort Nein ist, entspricht es den Schweizer Gesetzen.
Baustellen Webcams oder IP Kameras (30B/S) sind verboten auf Schweizer Bauprojekten zur Dokumentation am Tag. Eine Webcam oder Überwachungskamera wurde zum Überwachen gebaut. Diese dürfen nur in Abwesenheit der Arbeiter betrieben werden. In der Nacht und samstags und sonntags. Somit sollte nimand Bilder vom Tag haben von einer Überwachungskamera.
Das Wohl der Arbeiter stehet an erster Stelle. Ihre Gesundheit und ihr Schutz sind das Fundament jedes erfolgreichen Unternemens.
Entscheidend ist, dass eine Überwachung ohne Probleme jederzeit möglich ist , nicht dass man die nicht macht.
"Auf Schweizer Strassen steht ja auch nicht ungefähr 30, 50 oder 80 km/h."
Sie sind zudem gesetzlich verpflichtet die Absichten und Zwecke der Kamera jedem Bauarbeitet auf Baustelle mitzuteilen.
Nur mit Fototechnik kann jeder Zweifel bei Ihren Mitarbeitern beseitig werden , unsere Baustellen Kamera Fotosysteme (1B/6000S) können zu 100% NICHT Live-Überwachen, Zoomen, Zuhöhren, Personen kontrolliren und Identifizieren
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Wir beliefern alle Grossfirmen mit eigener Rechtsabteilung.
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Videoüberwachung vom Arbeitzplatz: Arbeitsrecht SECO und Personenbezogene Daten: nDSG: die Schweiz regelt das folgendermassen.
Videoüberwachung
Privates Grundstück: Aufnahmen exakt vom eignen Grundstück, keinen Meter vor das Grundstück oder noch zwei Meter vom Nachbarn.
Öffentliches Raum: Bewilligungen von Bund, Kanton, Gemeinde, Polizei, einzelen Parteien, klare Kommunikation über Zweck und Technik.
Arbeitsplätze wie Baustellen: keine Videoüberwachung vom Arbeitsplatz, Echtzeit Überwchung nur während der Abwesenheit der Personen.
Detaillierte Informationen was heute Legal ist finden Sie unter:
Baustellenkamera Recht