Baustellenkameras Lösungen mit Rechtssicherheit
Das wichtigste bei der Baustellen Kamera ist die Kamera mit Fototechnik 8K+ und die Rechtssicherheit.
In der Schweiz ist es gesetzlich verboten, umfunktionierte Überwachungskameras oder auch Fotokameras, die Live-Bilder / Film übertragen können, als Baustellenkameras zu verwenden. Bereits die Möglichkeit, damit live zu Filmen, verstößt gegen geltendes Recht.
Auf Baustellen geht es um Sicherheit / Diebstahl (aber keine Videoüberwachung am Arbeitsplatz / nDSG SECO ) und zweitens, die Dokumentationen des Baufortschrittes (Fotografie Technik, das Recht am Bild )
Das sind zwei unterschiedliche Einsatzgebiete. Beide Seiten werden mit speziell darauf zugeschnittener Technik der Gesetzgebung angepasst.
Wegweisendes Urteil erste Instanz 11-12-2024 : Überwachungskameras oder IP Webcams müssen weg !
Begründung: Zudem kommt der Bezirksrat zum Schluss, dass bereits das Aufstellen einer Kamera oder das Aufnehmen von öffentlichem Grund ohne Personen eine «Störung des öffentlichen Grundes darstellt». Denn «die Möglichkeit, bei der Benützung öffentlichen Grundes gefilmt zu werden, schränkt dessen freie Nutzung ein», steht im Urteil.
Die einzige Frage beim Einsatz einer Baustellenkamera zur Dokumentation lautet
Besteht die Möglichkeit, gefilmt zu werden:
° Ja (verboten / nachtaktiv für Sicherheit, Baustellenperimeter)
° Nein (erlaubt, tagaktiv für Fotodokumentation)
Bei unseren Fotokamera Systemen besteht zu 100% keine Möglichkeit Personen zu filmen
Zwischen der Aussage "nicht machen" und "nicht können" liegen Welten, manchmal 20 Jahre Gefängnis.
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Sie sind zudem gesetzlich verpflichtet, die Absichten und Zwecke der Kamera jedem Bauarbeiter auf der Baustelle mitzuteilen. Nur mit Fototechnik können alle Zweifel bei Ihren Mitarbeitern beseitigt werden. Unsere Baustellen-Kamera-Fotosysteme (1B/6000S) können zu 100 % NICHT live überwachen, zoomen, zuhören, Personen kontrollieren oder identifizieren.
Wir beliefern alle Grossfirmen mit eigener Rechtsabteilung.
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Videoüberwachung vom Arbeitsplatz :
Arbeitsrecht SECO und Personenbezogene Daten: nDSG:
die Schweiz regelt das folgendermassen.
Videoüberwachung Rechtslage
Privates Grundstück: Aufnahmen exakt vom eignen Grundstück, keinen Meter vor das Grundstück oder noch zwei Meter vom Nachbarn.
Öffentliches Raum: Bewilligungen von Bund, Kanton, Gemeinde, Polizei, einzelen Parteien, klare Kommunikation über Zweck und Technik.
Arbeitsplätze wie Baustellen: keine Videoüberwachung vom Arbeitsplatz, Echtzeit Überwchungskameras dürfen nur während der Abwesenheit der Personen aktiv sein.
Detaillierte Informationen was heute Legal ist finden Sie unter:
Baustellenkamera Recht